Eine Tierhaltung ist nur unter Auflagen und mit schriftlicher Zustimmung der Hausverwaltung möglich; wobei diese auch gegebenenfalls widerrufen werden kann.
Tierhalter haben darauf zu achten, dass es zu keiner Beeinträchtigung durch Lärm, Geruch und Verschmutzung für andere Bewohner/innen kommt.
Gefährliche Tiere und sogenannte "Listenhunde" sind grundsätzlich nicht erlaubt!